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 Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – was Eigentümer jetzt wissen sollten

 

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das

bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und verändert insbesondere die Vorgaben rund um den Austausch und die Modernisierung von Heizungsanlagen.

 

Für Hauseigentümer bedeutet die Neuregelung vor allem eines: mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Gleichzeitig bleiben energetische Anforderungen an Gebäude, langfristige Klimaziele und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wichtige Faktoren bei jeder Modernisierungsentscheidung.

 

Was ändert sich beim Heizungstausch?

 

Die bisherige Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen mussten, entfällt.

Eigentümer können damit wieder stärker selbst entscheiden, welches Heizsystem für ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Möglich sind beispielsweise:

  • Wärmepumpen

  • Biomasse- und Pelletheizungen

  • Hybridheizungen

  • Wärmenetze

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen

Damit wird der Heizungstausch technologieoffener. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Heizungsart langfristig gleichermaßen wirtschaftlich ist.

 

Gas- und Ölheizungen bleiben möglich

 

Auch der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist weiterhin zulässig. Bei der Entscheidung für eine fossile Heizung sollten jedoch die langfristigen Anforderungen berücksichtigt werden.

Ab 2029 müssen bei bestimmten neu eingebauten Heizungsanlagen zunehmend klimafreundlichere Brennstoffe eingesetzt werden. Der vorgeschriebene Anteil steigt in den folgenden Jahren schrittweise an.

 

Muss eine bestehende Heizung ausgetauscht werden?

 

Nein. Eine funktionierende bestehende Heizungsanlage muss aufgrund des neuen GModG nicht automatisch ausgetauscht werden.

Gerade deshalb sollte ein Heizungstausch nicht vorschnell erfolgen. Entscheidend ist vielmehr, welche Lösung zum Gebäude, zum energetischen Zustand, zum Wärmebedarf und zur geplanten weiteren Nutzung der Immobilie passt.

 

Energetische Sanierung bleibt weiterhin wichtig

 

Das GModG betrifft nicht ausschließlich die Heizungsanlage. Die energetische Qualität eines Gebäudes bleibt ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen und der langfristigen Modernisierungsstrategie.

Maßnahmen wie

  • Dämmung von Dach und Außenwänden,

  • Erneuerung von Fenstern und Haustüren,

  • Dämmung der Kellerdecke oder obersten Geschossdecke,

  • Optimierung der Heizungsanlage und

  • Einsatz erneuerbarer Energien

können den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich reduzieren.

Besonders bei älteren Gebäuden ist es daher sinnvoll, Heizung und Gebäudehülle gemeinsam zu betrachten, bevor größere Investitionen vorgenommen werden.

 

Fördermöglichkeiten weiterhin berücksichtigen

 

Klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin staatlich gefördert. Welche Förderung tatsächlich genutzt werden kann, hängt von der jeweiligen Maßnahme, dem Gebäude und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.

Wichtig ist deshalb, Fördermöglichkeiten vor der Beauftragung beziehungsweise dem Beginn einer Maßnahme zu prüfen.

 

Unsere Empfehlung: Erst das Gebäude betrachten – dann entscheiden

 

Mehr Wahlfreiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung.

Die Frage sollte deshalb nicht nur lauten:

„Welche Heizung darf ich einbauen?“

Sondern vielmehr:

„Welche Lösung ist für mein Gebäude in den kommenden 15 bis 20 Jahren technisch und wirtschaftlich sinnvoll?“

Eine fundierte Energieberatung kann dabei helfen, den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerten, sinnvolle Sanierungsschritte aufeinander abzustimmen und vorhandene Fördermöglichkeiten einzubeziehen.

 

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich beispielsweise eine langfristige Modernisierungsstrategie entwickeln, ohne dass sämtliche Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden müssen.

 

Sie planen eine Sanierung oder einen Heizungstausch?

 

Wir unterstützen Sie bei der energetischen Bewertung Ihrer Immobilie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsstrategie.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen

  • Heizlastberechnung

  • Planung und Bewertung von Wärmepumpensystemen

  • hydraulischer Abgleich

  • Fördermittelberatung

  • Begleitung von BAFA- und KfW-Fördermaßnahmen

Sprechen Sie uns gerne an, bevor Sie eine Heizungsanlage oder größere Sanierungsmaßnahme beauftragen. So können technische Anforderungen und mögliche Fördermittel von Anfang an berücksichtigt werden.

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