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Energiekennwerte veröffentlichen:

 

Wenn man sich derzeit mit kommerziellen Anzeigen in der Immobilienwelt auseinandersetzt, wird man hier und da einen Hinweis auf ein Gebäude in Passivbauweise oder KFW-Effizienz-Standard finden.

Die EnEV 2014 will diese Situation ändern, so wie es die EU-Gebäuderichtlinie fordert:" Wer eine kommerzielle Anzeige schaltet, weil er ein Gebäude ganz oder teilweise verkaufen oder neu vermieten möchte, wird in Zukunft auch Energiekennwerte mit angeben."

 

Im neuen §16 (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) regelt die EnEV 2014 auch, welche Kennwerte aus dem Energieausweis angezeigt werden:

 

- Art des ausgestellten Energieausweises ( Bedarf oder Verbrauch),

 

- Endenergiebedarf oder Verbrauch des Gebäudes,

 

- wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes,

 

- bei Wohnhäusern auch das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

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