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Der hydraulische Abgleich ist bei vielen Fördermaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine verbindliche technische Voraussetzung. Dies betrifft insbesondere den Einbau geförderter wassergeführter Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Ziel des hydraulischen Abgleichs ist es, die Heizungsanlage so einzustellen, dass jeder Raum genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die zur Deckung seines Wärmebedarfs erforderlich ist. Dadurch können unnötig hohe Volumenströme, Pumpenleistungen und Vorlauftemperaturen vermieden und die Effizienz der Heizungsanlage verbessert werden.
Im Rahmen der BEG-Förderung ist grundsätzlich der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gemäß der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel maßgeblich. Bei geförderten Wärmeerzeugern gilt diese Anforderung unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Das vereinfachte Verfahren A erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht.
Seit dem 1. Januar 2026 können auch alternative Verfahren eingesetzt werden, sofern deren Gleichwertigkeit mit Verfahren B entsprechend den Vorgaben der BEG zertifiziert wurde.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist nicht lediglich das Einstellen der Thermostatventile.
Grundlage ist eine raumweise Heizlastberechnung. Für jeden beheizten Raum wird der erforderliche Wärmebedarf ermittelt. Auf dieser Basis werden die vorhandenen Heizflächen bewertet und die notwendigen Volumenströme bestimmt.
Hieraus ergeben sich unter anderem:
raumweise Ermittlung der Heizlast,
Erfassung und Bewertung der vorhandenen Heizflächen,
Festlegung der erforderlichen Systemtemperaturen,
Berechnung der notwendigen Heizwasservolumenströme,
Ermittlung der Ventil- bzw. Voreinstellwerte,
Einstellung der Thermostatventile bzw. Heizkreisverteiler,
hydraulische Einregulierung der Anlage,
Anpassung der Umwälzpumpe bzw. Pumpenleistung,
Überprüfung und Einstellung der Heizungsregelung.
Gerade bei Wärmepumpen ist eine korrekte Berechnung besonders wichtig. Nur wenn Heizlast, Heizflächen, Volumenströme und erforderliche Vorlauftemperaturen zusammenpassen, kann die Wärmepumpe effizient betrieben werden.
Für die Förderung genügt es nicht, lediglich eine Heizlastberechnung oder eine Berechnung der Einstellwerte vorzulegen.
Die berechneten Werte müssen an der Heizungsanlage tatsächlich umgesetzt werden. Der hydraulische Abgleich umfasst somit sowohl die rechnerische Auslegung als auch die entsprechende Einstellung und Einregulierung der Anlage.
Wurde bereits früher ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt, können vorhandene Berechnungen grundsätzlich weiterverwendet werden. Die Berechnungen und Auslegungen müssen jedoch überprüft und die Einstellungen der Anlage gegebenenfalls angepasst werden.
Die ordnungsgemäße Durchführung des hydraulischen Abgleichs muss im Rahmen der Förderung dokumentiert werden.
Hierzu gehört insbesondere das ausgefüllte VdZ-Bestätigungsformular für den hydraulischen Abgleich. Zusätzlich sind die zugrunde liegenden Berechnungsunterlagen vorzuhalten. Die Durchführung wird außerdem durch das ausführende Fachunternehmen bestätigt.
Die reine Vorlage eines unterschriebenen Formulars ersetzt daher nicht die erforderlichen Berechnungen und die tatsächliche Einstellung der Heizungsanlage.
In der Praxis können Berechnung und Ausführung durch unterschiedliche Beteiligte erfolgen.
Die raumweise Heizlastberechnung und hydraulische Auslegung kann beispielsweise durch einen entsprechend qualifizierten Energieberater oder Fachplaner erstellt werden.
Die Einstellung der berechneten Werte an der Heizungsanlage erfolgt anschließend durch das ausführende Heizungsfachunternehmen. Dazu gehören beispielsweise Ventilvoreinstellungen, Volumenströme, Pumpeneinstellungen und die Anpassung der Anlagenregelung.
Entscheidend ist am Ende, dass Berechnung, tatsächliche Einstellung und Dokumentation miteinander übereinstimmen.
Bei rein luftgeführten Heizsystemen ist ein hydraulischer Abgleich technisch nicht möglich. In diesen Fällen wird die Anforderung durch die entsprechende Berechnung und Einregulierung der Luftvolumenströme ersetzt. Die ordnungsgemäße Einstellung ist ebenfalls zu bestätigen.
Ein korrekt durchgeführter hydraulischer Abgleich ist nicht nur eine formale Fördervoraussetzung. Er bildet eine wesentliche Grundlage für einen effizienten Heizungsbetrieb.
Eine richtig ausgelegte und eingestellte Anlage kann:
den Energieverbrauch reduzieren,
unnötig hohe Vorlauftemperaturen vermeiden,
Strömungsgeräusche reduzieren,
die Wärme gleichmäßiger im Gebäude verteilen,
den Stromverbrauch der Heizungsumwälzpumpe reduzieren und
insbesondere die Effizienz einer Wärmepumpe verbessern.
Bei einer geförderten Heizungsanlage sollte der hydraulische Abgleich deshalb bereits während der Planung berücksichtigt werden. Heizlastberechnung, Heizflächenauslegung und hydraulischer Abgleich greifen unmittelbar ineinander.
Wir unterstützen Sie bei der raumweisen Heizlastberechnung, der hydraulischen Auslegung sowie der Erstellung der erforderlichen Berechnungsunterlagen für die KfW- und BAFA-Förderung. Die berechneten Einstellwerte bilden anschließend die Grundlage für die fachgerechte Einregulierung der Heizungsanlage durch das ausführende Fachunternehmen.